Wissenswertes rund um Energy Drinks
Neben Wasser, Koffein und viel Zucker (z. B. Dextrose, Glucose und Fructose) können Energy Drinks auch Süßungsmittel, Säuerungsmittel und Säureregulatoren sowie Kohlensäure enthalten.1 Häufig sind diesen Produkten auch Vitamine (meist B-Vitamine), Taurin, Glucoronolacton, L-Carnitine oder auch Pflanzenextrakte (z.B. Ginseng-Extrakt ) zugesetzt.1,2
Eine 250ml Dose enthält ungefähr 80mg Koffein – das entspricht etwa dem Koffein-Gehalt einer Tasse Espresso oder von drei Dosen Cola. Auch der Zuckergehalt (wenn keine Süßungsmittel verwendet wurden) entspricht etwa dem von Cola.3
Energy Drinks werden als legale Aufputschmittel verkauft.3 Sie werden gern zum Wachhalten während eines langen Arbeitstages oder als Mischgetränk in Wodka-Shots auf Partys verwendet. Die enthaltenen Stoffe Koffein und Taurin sollen sowohl die Leistungsfähigkeit als auch das Konzentrationsvermögen steigern.2,3
Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfreuen sich solche Getränke großer Beliebtheit.3 Jeder Fünfte im Alter von 10 bis 16 Jahren konsumiert regelmäßig Energy Drinks.2 Dabei können diese bei übermäßigem Konsum eine Reihe an unerwünschten Nebenwirkungen verursachen.
Unerwünschte Nebenwirkungen
Die starke Süße von Energy Drinks überdeckt den bitteren Geschmack des Koffeins. Dadurch kann es sein, dass schnell größere Mengen dieses Aufputschmittels in kurzer Zeit getrunken werden.1 Dieser erhöhte Konsum von Energy Drinks kann zu Leberschäden führen. Vermutlich liegt das an den zugegeben B-Vitaminen.2 Neben Herz-Kreislauf-Problemen können zu hohe Mengen auch Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem haben, zu Schlafstörungen führen oder eine erhöhte Ängstlichkeit und Verhaltensänderungen nach sich ziehen.3
Der hohe Zuckergehalt von Energy Drinks begünstigt die Entstehung vieler Krankheiten, wie etwa Übergewicht, Diabetes oder Karies. Neben Zucker sind auch die zugesetzten Säuerungsmittel schädlich für die Zähne. Bei zuckerfreien Energydrinks sind Süßstoffe zugesetzt, die ebenfalls negative Auswirkungen auf den menschlichen Organismus haben könnten.1
Bislang ist noch nicht genau geklärt, ob weitere unerwünschte Nebenwirkungen nur durch das enthaltene Koffein oder durch die Kombination mit anderen Inhaltsstoffen verstärkt werden können. Die Kombination mit Taurin steht im Verdacht, das Risiko für die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erhöhen.1
Besonders gefährlich sind Energy Drinks im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol, da das Koffein die Wirkung des Alkohols übertüncht. Dadurch wird das Gefühl der Trunkenheit verringert, Müdigkeit und Erschöpfung werden weniger wahrgenommen. Das führt wiederum zu einer erhöhten Risikobereitschaft.1 Alkohol und Koffein erhöhen die Herzfrequenz. Durch das Koffein verträgt der Körper mehr Alkohol. Bei körperlicher Bewegung kann das dann dazu führen, dass das Herz überlastet wird, im schlimmsten Fall bis hin zum Herzinfarkt.2 Es gibt mehrere Todesfälle aus den USA, die auf den überhöhten Konsum von Energy Drinks in Kombination mit Alkohol und übermäßiger Bewegung (z.B. Tanz) im Zusammenhang stehen könnten.1
Rechtliche und medizinische Bestimmungen
Die gesetzlichen Bestimmungen für Energy Drinks sind in Deutschland in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung festgelegt. Nach dieser handelt es sich bei Energy Drinks um koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die maximal 320 Milligramm Koffein pro Liter enthalten dürfen. Beträgt der Koffeingehalt mehr als 150 mg/l, müssen die Getränke nach der Lebensmittelinformationsverordnung folgenden Hinweise tragen: 'Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen.'1
Über den Tag verteilt gelten bei gesunden Erwachsenen 400mg Koffein als gesundheitlich unbedenklich.1 Das sind 5 kleine Dosen Energy Drinks oder 5 Tassen starker Kaffee.3 Für Schwangere und Stillende gilt eine Koffeinmenge von 200mg über den Tag verteilt als unbedenklich. Für Kinder gilt ein gesundheitliches Risiko, wenn sie mehr als 3mg Koffein pro kg Körpergewicht aufnehmen. Ein Jugendlicher mit einem Körpergewicht von 50kg darf also nicht mehr als 150mg Koffein zu sich nehmen - das entspricht genau einem Energy Drink mit 500ml.1
Die Hersteller von Energy Shots, also von hochkonzentrierten Energy Drinks in kleineren Dosen, umgehen diese Koffeinhöchstmengen einfach, indem sie diese als Nahrungsergänzungsmittel klassifizieren. Damit fallen diese nicht unter die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung. Ein Energy Shot enthält beispielsweise 415% mehr an Koffein und Taurin als erlaubt ist.4
Forderungen
Die Verbraucherzentralen fordern ein Verkaufsverbot von Energy Drinks an Minderjährige, welche ein Koffeingehalt > 150mg/l haben. Außerdem fordern sie eine verbesserte Kennzeichnung solcher Produkte. Der schon bestehende Warnhinweis sollte demnach um die Nebenwirkungen in Kombination mit Alkohol und körperlicher Aktivität ergänzt werden. Der Hinweis für Schwangere und Stillende sollte außerdem prominent auf der Vorderseite solcher Produkte stehen.1
Einzelnachweise:
3 https://www.quarks.de/gesundheit/ernaehrung/wann-du-bei-energydrinks-aufpassen-solltest/
4 https://www.foodwatch.org/de/informieren/energy-drinks/dringender-handlungsbedarf/